Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV
05.05.2010 –  Immobilienrecht
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Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV
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Im Mai 2010 tritt die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV) in Kraft. Diese betrifft auch Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner. Die Verordnung verpflichtet jeden Dienstleistungserbringer bei Vertagsabschlüssen bestimmte Informationspflichten zu beachten. Damit soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz gesorgt werden.



 

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