
| OLG München: Maßgebender Zeitpunkt für den Beginn der kurzen Verjährung für Ansprüche des Vermieters nach Ende des Mietverhältnisses |
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Seite 1 von 2 Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil vom 31.03.2009, 5 U 3484/08, eine sehr vermieterfreundliche Entscheidung getroffen. Die kurze, d.h. halbjährige Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter ist nicht allen Vermietern bekannt und führte in der Vergangenheit in vielen Fällen dazu, dass begründete Ansprüche danach nicht mehr realisiert werden können. Folgenden Fall hatte das OLG München zu entscheiden.
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