BGH: Notwendiger Prozessvortrag zu Mängelbeseitigungskosten: Schätzung genügt!
09.08.2010 –  Immobilienrecht
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BGH: Notwendiger Prozessvortrag zu Mängelbeseitigungskosten: Schätzung genügt!
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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 20.05.2010 - V ZR 201/09 klargestellt, dass in einem Kostenvorschussprozess wegen Mängelbeseitigungskosten die Angabe von Schätzbeträgen für voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten als schlüssiger Prozessvortrag ausreichend ist, insbesondere weder die Vorlage eines Privatgutachtens noch die Darstellung von Sanierungsplänen und/oder Kostenvoranschlägen erforderlich ist.



 

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