
| BGH: Notwendiger Prozessvortrag zu Mängelbeseitigungskosten: Schätzung genügt! |
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Seite 1 von 2 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 20.05.2010 - V ZR 201/09 klargestellt, dass in einem Kostenvorschussprozess wegen Mängelbeseitigungskosten die Angabe von Schätzbeträgen für voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten als schlüssiger Prozessvortrag ausreichend ist, insbesondere weder die Vorlage eines Privatgutachtens noch die Darstellung von Sanierungsplänen und/oder Kostenvoranschlägen erforderlich ist.
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